
Seit dem 1. September 2008 dürfen wir Sie endlich in unseren neuen Büroräumen im schönen Harvestehude begrüßen. In noch schönerer Atmosphäre stehen wir Ihnen in den Bereichen Ehe- und Familienrecht, Gewaltschutzverfahren und Opferschutz, Straf- und Verkehrsrecht, Miet- und WEG-Recht und im allgemeinen Zivilrecht wie gewohnt begleitend zur Seite.
weiterlesen

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich (Urteil vom 16.04.2008, Az: XII ZR 7/05) darüber entschieden ob eine Ehefrau, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft aufgenommen hat, ihre Unterhaltsansprüche verwirken kann.
weiterlesen
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen, die innerhalb der Familie auftreten können. Die Komplexität des Familienrechts und die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls macht die Beratung und Vertretung durch eine/n fundierte/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Ihres Vertrauens unerlässlich. Dabei ist unser Ziel, eine möglichst umfassende und einverständliche Regelung für beide Ehegatten herbei zu führen. Die mit allen Beteiligten entwickelte Lösung erspart langjährige Prozesse, die für die Mandanten nicht nur kostenintensiv und häufig unbefriedigend sind, sondern insbesondere eine enorme psychische Belastung darstellen. Selbstverständlich werden bei Scheitern der gütlichen Einigung die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche unserer Mandanten konsequent und engagiert vor Gericht durchgesetzt.
Das Familienrecht beinhaltet insbesondere folgende Fragen:
Die erhebliche wirtschaftliche Dimension von Ehescheidungen erfordert anwaltliche Spezial-kenntnisse. Das gleiche gilt für die zuverlässige Berechnung von Zugewinnausgleichsan-sprüchen, die Aufteilung von Immobilien oder auch von Unternehmensbeteiligungen.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Ein weiteres zentrales Arbeitsgebiet unserer Kanzlei stellt die Beratung Eingetragener Lebenspartnerschaften dar.
Seit dem 01. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare das Institut der "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" wählen und damit ihre Verbindung unter staatlichen Schutz stellen. Mit der grundlegenden Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, wurde eine weitergehende Gleichstellung der Lebenspartnerschaften zu den Ehen hergestellt. Gleichwohl gibt es einige grundlegende Unterschiede zum Recht der Ehe, so dass die oben aufgeführten Fragen ebenfalls einer genauen Prüfung bedürfen.