
Seit dem 1. September 2008 dürfen wir Sie endlich in unseren neuen Büroräumen im schönen Harvestehude begrüßen. In noch schönerer Atmosphäre stehen wir Ihnen in den Bereichen Ehe- und Familienrecht, Gewaltschutzverfahren und Opferschutz, Straf- und Verkehrsrecht, Miet- und WEG-Recht und im allgemeinen Zivilrecht wie gewohnt begleitend zur Seite.
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Der Bundesgerichtshof hat kürzlich (Urteil vom 16.04.2008, Az: XII ZR 7/05) darüber entschieden ob eine Ehefrau, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft aufgenommen hat, ihre Unterhaltsansprüche verwirken kann.
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Die familien- und strafrechtliche Beratung erfordert nicht nur Spezialkenntnisse, sondern auch Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, mit Menschen umzugehen, die sich regelmäßig in einer emotional stark belastenden Ausnahmesituation befinden. Für eine erfolgreiche Vertretung setzen wir uns mit sehr viel Engagement und Zielstrebigkeit für Ihre Interessen ein. Dabei ist uns besonders eine persönliche Atmosphäre wichtig, die es uns ermöglicht, Ihre individuelle Situation in den Mittelpunkt zu stellen, ohne die gesetzlichen Regelungen außer Acht zu lassen.
Im Familienrecht wird verstärkt eine außergerichtliche Lösung angestrebt. Auch hier unterstützen wir Sie mit konstruktiven Lösungsvorschlägen, die Ihnen langjährige und belastende Gerichtsprozesse ersparen. Wenn gleichwohl gerichtliche Prozesse unvermeidbar sind, führen wir Sie konsequent und mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft.